Wir möchten darauf hinweisen, dass entsprechend der Gartenordnung sowie der Rahmenkleingartenordnung das Parken innerhalb unseres Vereinsgeländes verboten ist. Zu den Einfahrzeiten ist das Anliefern und der Abtransport von Materialien kurzzeitig statthaft. Die gegenwärtige Situation sieht jedoch so aus, dass einzelne Pächter oder Gäste die gesamte Zeit, die sie im Garten verbringen, auch ihr Auto im Gelände parken. Das ist nicht rechtens und wird ab sofort
nicht mehr geduldet. Es drohen ab sofort Abmahnungen und bei absolut
uneinsichtigen Pächtern nach erfolgloser Abmahnung auch die Kündigung!
Helft also bitte mit, im Vereinsgelände Ordnung zu halten. Nur so ist ein rücksichtsvollen und friedliches Miteinander möglich.
Bei Rundgängen des Vorstandes ist es erneut aufgefallen, dass es immer noch Probleme mit der Einhaltung der Heckenhöhe und Heckenschnitt in unserer Anlage gibt.
Jeder Pächter hat die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur Wegmitte bzw. gemäß abweichenden Festlegungen des Vereins regelmäßig zu pflegen.