Problematik „Wegeanschluss“ in unserem Kleingartenverein

Wir möchten darauf hinweisen, dass entsprechend der Gartenordnung sowie der Rahmenkleingartenordnung gilt
Pkt. 5.1 Pflege der Wege:

Jeder Pächter hat die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur Wegmitte bzw. gemäß abweichenden Festlegungen des Vereins regelmäßig zu pflegen.

Zur Mitgliederversammlung 2023 wurde hierzu beschlossen, verstärkt bei Nicht-einhaltung Abmahnungen auszusprechen. Darin sind Termine enthalten, deren Einhaltung kontrolliert werden.

Der Vorstand