
Online Meldung Stromzähler 2025
hier habt Ihr die Möglichkeit uns den Stromzählerstand für die Abrechnung 2025 zu senden.
Problematik „Heckenschnitt“ und „Heckenhöhe“ in unserem Kleingartenverein
Bei Rundgängen des Vorstandes ist es erneut aufgefallen, dass es immer noch Probleme mit der Einhaltung der Heckenhöhe und Heckenschnitt in unserer Anlage gibt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass entsprechend der Gartenordnung gilt:
Pkt. 9.3 Heckenhöhe:
Die Hecken an den Haupt- und Nebenwegen und sonstigen Vereinsflächen dürfen die Gesamthöhe von max. 1,20 m nicht überschreiten.
Die Hecken an den Außengrenzen zu privaten Grundstücken, zu Straßen, Feldern, Wäldern und Wiesen von max. 2 m nicht überschreiten.
Die Hecken sind ganzjährig auf das zulässige Maß zu halten, damit die Durchlassfähigkeit jederzeit gewährleistet ist.
Bei Nichteinhaltung können vom Vorstand beauftragte Gartenfreunde die betreffenden Hecken auf Maß schneiden. Die Beräumung erfolgt durch den betreffenden Pächter.
In diesem Fall werden keine Stunden für Heckenschnitt angerechnet. Das Hereinwachsen der Hecken in die Wege ist nicht gestattet.
Der Vorstand wird zeitnah erneut Rundgänge durchführen, wo deren Einhaltung kontrolliert wird.
Der Vorstand

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Das planmäßige Wasserabstellen erfolgt am 25.10.2025.
Ab 8:30 Uhr ist der Zutritt für die „Wassermänner“ in die Gärten zu
gewährleisten.

Am 6. September feierten rund 350 Gäste ein fröhliches Sommerfest bei der KGV Vereinte Kraft – mit Spiel, Musik, Tombola und bester Stimmung bis Mitternacht.