Problematik „Heckenschnitt“ und „Heckenhöhe“ in unserem Kleingartenverein

Bei Rundgängen des Vorstandes ist es erneut aufgefallen, dass es immer noch Probleme mit der Einhaltung der Heckenhöhe und Heckenschnitt in unserer Anlage gibt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass entsprechend der Gartenordnung gilt:

Pkt. 9.3 Heckenhöhe:

Die Hecken an den Haupt- und Nebenwegen und sonstigen Vereinsflächen dürfen die Gesamthöhe von max. 1,20 m nicht überschreiten.
Die Hecken an den Außengrenzen zu privaten Grundstücken, zu Straßen, Feldern, Wäldern und Wiesen von max. 2 m nicht überschreiten.
Die Hecken sind ganzjährig auf das zulässige Maß zu halten, damit die Durchlassfähigkeit jederzeit gewährleistet ist.
Bei Nichteinhaltung können vom Vorstand beauftragte Gartenfreunde die betreffenden Hecken auf Maß schneiden. Die Beräumung erfolgt durch den betreffenden Pächter.
In diesem Fall werden keine Stunden für Heckenschnitt angerechnet. Das Hereinwachsen der Hecken in die Wege ist nicht gestattet.

Der Vorstand wird zeitnah erneut Rundgänge durchführen, wo deren Einhaltung kontrolliert wird.

Der Vorstand

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