Aufstellen von Trampolinen...

Seit 2021 ist das Aufstellen von neuen Trampolinen untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Trampoline bis zu einem Durchmesser von 150 cm.
Eine Aufstellung ist beim Vorstand mit Angabe der Abmessungen anzuzeigen.
Die vorhandenen größeren Trampoline werden 2021 noch geduldet wenn keine Geräuschbelästigung davon ausgeht.

Ab 2022 wird eine weiter Nutzung dieser nicht mehr geduldet

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