Problematik „Wegeanschluss“ in unserem Kleingartenverein

Wir möchten darauf hinweisen, dass entsprechend der Gartenordnung sowie der Rahmenkleingartenordnung gilt
Pkt. 5.1 Pflege der Wege:

Jeder Pächter hat die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur Wegmitte bzw. gemäß abweichenden Festlegungen des Vereins regelmäßig zu pflegen.

Zur Mitgliederversammlung 2023 wurde hierzu beschlossen, verstärkt bei Nicht-einhaltung Abmahnungen auszusprechen. Darin sind Termine enthalten, deren Einhaltung kontrolliert werden.

Der Vorstand

Einbau neuer Tore

Der Verein hat weitere Gartentore für die Zwischenwege angeschafft. Ziel ist es, diese Wege verschließbar zu machen.

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