Pools & Badebecken

sind ab 2021 vor dem Aufstellen beim Vorstand zu beantragen.
Dazu sind alle Maße, wie Beckenhöhe und max. mögliche Füllmenge, anzuzugeben.
Genehmigungsfähig sind transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem Fassungsvermögen von max. 3 m³ und einer max. Füllhöhe von 50 cm. Die Oberkante des Badebeckens darf nicht höher als 60 cm sein, gemessen vom Beckenboden. Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.  Weitere Informationen zu diesem Thema sind in der Rahmenkleingarten-ordnung vom 15.11.2019 unter Pkt. 3.7. nachzulesen.

Einbau neuer Tore

Der Verein hat weitere Gartentore für die Zwischenwege angeschafft. Ziel ist es, diese Wege verschließbar zu machen.

mehr »