Pools & Badebecken

sind ab 2021 vor dem Aufstellen beim Vorstand zu beantragen.
Dazu sind alle Maße, wie Beckenhöhe und max. mögliche Füllmenge, anzuzugeben.
Genehmigungsfähig sind transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem Fassungsvermögen von max. 3 m³ und einer max. Füllhöhe von 50 cm. Die Oberkante des Badebeckens darf nicht höher als 60 cm sein, gemessen vom Beckenboden. Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.  Weitere Informationen zu diesem Thema sind in der Rahmenkleingarten-ordnung vom 15.11.2019 unter Pkt. 3.7. nachzulesen.

Eröffnung des neuen Parkplatz

Am Samstag, den 20.05.23 von 10 – 12 Uhr erfolgt im Vereinsbüro die Ausgabe der bestellten Parkkarten und Schlüssel für den neuen Vereinsparkplatz.

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Ehrenband

Am 22.04.23 wurde unserem Verein das Ehrenband des Landesverbandes Sachsen verliehen.

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