Pools & Badebecken

sind ab 2021 vor dem Aufstellen beim Vorstand zu beantragen.
Dazu sind alle Maße, wie Beckenhöhe und max. mögliche Füllmenge, anzuzugeben.
Genehmigungsfähig sind transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem Fassungsvermögen von max. 3 m³ und einer max. Füllhöhe von 50 cm. Die Oberkante des Badebeckens darf nicht höher als 60 cm sein, gemessen vom Beckenboden. Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.  Weitere Informationen zu diesem Thema sind in der Rahmenkleingarten-ordnung vom 15.11.2019 unter Pkt. 3.7. nachzulesen.

Wasseranstellen 2025

Am Samstag, dem 26. April 2025, stellen wir das Wasser an. Wir bitten alle Gartenpächter ab 8 Uhr im Garten zu sein.

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